Negativbescheinigungen
Negativbescheinigungen werden für Produkte ausgestellt, die keiner GOST- R Zertifizierungspflicht unterliegen. Diese Bestätigung wird für die Zollbehörden benötigt, um zu dokumentieren, dass die entsprechenden Produkte rechtmäßig nach Russland exportiert oder dort verkauft werden dürfen.
Nur die in Moskau ansässige Behörde, VNIIS ( Institute of Certification Research and Development for all Russia ) ist zur Ausstellung dieser Negativbescheinigung berechtigt.
Unsere Vorgehensweise
E-marketci Deutschland GmbH beantragt im Auftrag des Herstellers oder des russischen Importeurs bei der VNIIS in Moskau eine Negativbescheinigung für eine spezielle Lieferung.
Der Antrag enthält die nachfolgenden Informationen:
1. Vertrag und Rechnung, (beide Dokumente sind erforderlich)
2. OKP ( russisches Klassifizierungssystem ) und Zolltarifnummer (HS- Code).
3. Produktbeschreibung und/ oder Spezifikation
Der Antrag und die relevanten Dokumente werden innerhalb weniger Tage von Experten geprüft, die Negativbescheinigung erstellt und sowohl dem russischen Unternehmen als auch – im Original – dem exportierenden Unternehmen zugesandt.










