Bauartzulassungen von Messgeräten und Messtechnik – Metrologie-Zertifikate
Anwendungsgebiet für Mustergenehmigungen:
Einige Messgeräte müssen von der “zentralen Agentur für technische Regularien und Messtechnik “(abgekürzt Rostechregulirovanie) kontrolliert und registriert werden. Vor der Ausstellung des Zertifikates müssen Untersuchungen eines Messgerätes in einem staatlichen metrologischen Zentrum, das von Rostechregulirovanie akkreditiert ist, erfolgen.
Zu diesen Instrumenten zählen u.a. :
- Waagen und ähnliche Messgeräte zur quantitativen Kontrolle
- industrielle Messgeräte
- hydraulische und geodätische Instrumente
- Instrumente zur ökologischen Nutzung
- Instrumente zur Arbeitssicherheit
- Instrumente zur staatlichen oder militärischen Nutzung
- Instrumente für sportliche oder olympische Wettkämpfe
Um diese Messgeräteerlaubnis zu erhalten wendet sich der Hersteller an die “ Zentrale Agentur für technische Regularien und Messtechnik” und legt ein Produktmuster sowie die vorhandenen Zertifikate vor.
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung sehr langwierig ist.
Der Vorteil dieser Registrierung ist, dass sie nur einmalig erfolgen muss, da jedes Messgerät, das im staatlichen Register bereits gelistet ist, keiner weiteren Registrierung bedarf.
Es besteht die Möglichkeit, ein einzelnes Messgerät (einmalige Lieferung) registrieren zu lassen oder eine ganze Baureihe. Das einzelne Meßgerät erhält einen Eintrag im staatlichen Register und das GOST-R-Zertifikat enthält die genaue Fertigungsnummer. Das genehmigte Messgerät muss entsprechend gekennzeichnet werden.
Eine Baureihenregistrierung, deren GOST-R-Zertifikat eine fünfjährige Gültigkeit besitz, enthält keine Fertigungsnummern.
Sie haben Fragen zur Registrierungspflicht? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Informationen über alle erforderlichen Maßnahmen zur Erlangung dieser Messgeräteerlaubnis zu ergreifen.
Wir sind Ihnen bei allen Schritten behilflich, schnell und kompetent.










