Radiofrequenz-Zulassung für kabellose Geräte

Seit dem 7. Mai 2007 ist in Russland eine neue Genehmigung für die Zollabfertigung von kabellosen Geräten in Kraft getreten.

Diese Rechtsvorschrift besagt, dass sich alle Unternehmen, die mit kabellosen Produkten handeln, an die gesetzliche Maßgabe nach der geltenden Bestimmung des Radio-Frequenz Zentrums Russlands halten müssen.

Die betroffenn Produktgruppen sind z. B. kabellose Kamera-Systeme, Fernbedienungen, kabellose Haushaltsgeräte, Auto- Alarmanlagen, Walkie-Talkies und andere kabellose Geräte, die über einen Sender und/ oder Empfänger verfügen.

Der Handel, die Lieferung und die Produktion dieser Produkte darf nur mir dieser Genehmigung in Verbindung mit dem GOST-Zertifikat erfolgen.

Ablauf

1. Das Unternehmen (oder die E-marketci Deutschland GmbH im Auftrag des Unternehmens) stellt für ein ausgewähltes Gerät einen offiziellen Antrag an das Radio Frequenz Center.

2. Ein Produktmuster wird zu Testzwecken nach Moskau geschickt.

3. Radio Frequenz Center leitet alle erforderlichen Informationen und Testergebnisse an das Ministerium für Kommunikation der Russischen Föderation weiter.
Alle 2 Monate setzt sich eine Kommission aus Spezialisten zusammen und erteilt nach Überprüfung aller Ergebnisse und gemeinsamen Beschluss die Zulassungen.

4. Durch diese Genehmigung in Verbindung mit dem GOST-Zertifikat ist es möglich, diese Art von kabellosen Produkten nach Russland zu liefern.

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